GNU General Public License
Deutsche �bersetzung der Version 2, Juni 1991
Den offiziellen englischen Originaltext finden Sie unter http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html.
Diese �bersetzung wurde urspr�nglich erstellt von Katja Lachmann �bersetzungen im Auftrag der S.u.S.E. GmbH �
http://www.suse.de. Sie wurde �berarbeitet von Peter Gerwinski, G-N-U GmbH � http://www.g-n-u.de
(31. Oktober 1996, 4. Juni 2000).
Diese �bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verst�ndnis der GNU General Public License (GNU GPL)
zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte �bersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser �bersetzung, und sie hat diese �bersetzung
auch nicht als rechtskr�ftigen Ersatz f�r die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die �bersetzung nicht sorgf�ltig von
Anw�lten �berpr�ft wurde, k�nnen die �bersetzer nicht garantieren, da� die �bersetzung die rechtlichen Aussagen
der GNU GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen, da� von Ihnen geplante Aktivit�ten im Sinne der GNU GPL
gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
Die �bersetzer und die Free Software Foundation m�chten Sie darum bitten, diese �bersetzung nicht als offizielle
Lizenzbedingungen f�r von Ihnen geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierf�r stattdessen die
von der Free Software Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.
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This is a translation of the GNU General Public License into German. This translation is distributed in the hope
that it will facilitate understanding, but it is not an official or legally approved translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and has not approved it as a legal
substitute for the authentic GNU General Public License. The translation has not been reviewed carefully by
lawyers, and therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal meaning of the GNU
General Public License. If you wish to be sure whether your planned activities are permitted by the GNU General
Public License, please refer to the authentic English version.
The translators and the Free Software Foundation strongly urge you not to use this translation as the official
distribution terms for your programs; instead, please use the authentic English version published by the Free
Software Foundation.
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GNU General Public License
Deutsche �bersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright � 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielf�ltigen und unver�nderte Kopien zu verbreiten;
�nderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Diese �bersetzung ist kein rechtskr�ftiger Ersatz f�r die englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software
weiterzugeben und zu ver�ndern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die Allgemeine
�ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, da� die Software f�r alle Benutzer
frei ist. Diese Lizenz gilt f�r den Gro�teil der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und f�r
alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie k�nnen diese M�glichkeit
der Lizenzierung f�r Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt
stattdessen der GNU Lesser General Public License, der Kleineren Allgemeinen �ffentlichen GNU-Lizenz.)
Die Bezeichnung �freie� Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die
Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas f�r diesen Service zu berechnen, wenn Sie
m�chten), die M�glichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
Lizenzen sollen garantieren, da� Sie die Software �ndern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden d�rfen
� und da� Sie wissen, da� Sie dies alles tun d�rfen.
Um Ihre Rechte zu sch�tzen, m�ssen wir Einschr�nkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu
verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschr�nkungen folgen bestimmte
Verantwortlichkeiten f�r Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie ver�ndern.
Beispielsweise m�ssen Sie den Empf�ngern alle Rechte gew�hren, die Sie selbst haben, wenn Sie � kostenlos oder gegen
Bezahlung � Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie m�ssen sicherstellen, da� auch die Empf�nger den Quelltext
erhalten bzw. erhalten k�nnen. Und Sie m�ssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir sch�tzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2)
wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielf�ltigen, zu verbreiten und/oder
zu ver�ndern.
Um die Autoren und uns zu sch�tzen, wollen wir dar�berhinaus sicherstellen, da� jeder erf�hrt, da� f�r diese freie
Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, m�chten
wir, da� die Empf�nger wissen, da� sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche von anderen verursachte
Probleme nicht den Ruf des urspr�nglichen Autors sch�digen.
Schlie�lich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir m�chten die Gefahr
ausschlie�en, da� Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren � mit dem Ergebnis, da� das
Programm propriet�r w�rde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, da� jedes Patent entweder f�r freie
Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu� oder �berhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen f�r die Vervielf�ltigung, Verbreitung und Bearbeitung:
Allgemeine �ffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen f�r die Vervielf�ltigung, Verbreitung und Bearbeitung
�0. Diese Lizenz gilt f�r jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers
darauf hinweist, da� das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden
wird jedes derartige Programm oder Werk als �das Programm� bezeichnet; die Formulierung �auf dem Programm basierendes
Werk� bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk,
welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unver�ndert oder ver�ndert und/oder in eine andere Sprache �bersetzt,
enth�lt. (Im folgenden wird die �bersetzung ohne Einschr�nkung als �Bearbeitung� eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im
folgenden als �Sie� angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielf�ltigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht ber�hrt; sie fallen
nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausf�hrung des Programms wird nicht eingeschr�nkt, und die Ausgaben des
Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabh�ngig
davon, da� die Ausgabe durch die Ausf�hrung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, h�ngt von den Funktionen des
Programms ab.
�1. Sie d�rfen auf beliebigen Medien unver�nderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben,
anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierf�r ist, da� Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk
sowie einen Haftungsausschlu� ver�ffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unver�ndert lassen und desweiteren allen anderen Empf�ngern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie
dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie d�rfen f�r den eigentlichen Kopiervorgang eine Geb�hr verlangen. Wenn Sie es w�nschen, d�rfen Sie auch gegen Entgelt
eine Garantie f�r das Programm anbieten.
�2. Sie d�rfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon ver�ndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes
Werk entsteht; Sie d�rfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielf�ltigen und verbreiten,
vorausgesetzt, da� zus�tzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erf�llt werden:
a. Sie m�ssen die ver�nderten Dateien mit einem auff�lligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
Modifizierung und das Datum jeder �nderung hinweist.
b. Sie m�ssen daf�r sorgen, da� jede von Ihnen verbreitete oder ver�ffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegen�ber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgeb�hren zur Verf�gung gestellt wird.
c. Wenn das ver�nderte Programm normalerweise bei der Ausf�hrung interaktiv Kommandos einliest, m�ssen Sie daf�r sorgen,
da� es, wenn es auf dem �blichsten Wege f�r solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enth�lt sowie einen Hinweis, da� es keine Gew�hrleistung gibt (oder
anderenfalls, da� Sie Garantie leisten), und da� die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
d�rfen. Auch mu� der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme:
Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, mu� Ihr auf dem
Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten f�r das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem
Programm abgeleitet sind und vern�nftigerweise als unabh�ngige und eigenst�ndige Werke f�r sich selbst zu betrachten sind,
dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht f�r die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenst�ndige Werke
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt, dann mu� die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen f�r
weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden � und somit auf jeden einzelnen Teil, unabh�ngig vom
jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte f�r Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte f�r Werke
streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
sind, auszu�ben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm
oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk
nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
�3. Sie d�rfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gem�� Paragraph 2) als Objectcode oder in ausf�hrbarer Form
unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben � vorausgesetzt, da� Sie au�erdem eine der folgenden
Leistungen erbringen:
a. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollst�ndigen zugeh�rigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem f�r den
Datenaustausch �blichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu�.
Oder:
b. Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang g�ltigen schriftlichen Angebot aus, jedem
Dritten eine vollst�ndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verf�gung zu stellen � zu nicht h�heren Kosten als
denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen �, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen
1 und 2 auf einem f�r den Datenaustausch �blichen Medium weitergegeben wird. Oder:
c. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverf�gungstellung des Quelltextes aus, das Sie
selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur f�r nicht-kommerzielle Verbreitung zul�ssig und nur, wenn Sie das
Programm als Objectcode oder in ausf�hrbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gem�� Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die f�r Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird.
F�r ein ausf�hrbares Programm bedeutet �der komplette Quelltext�: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschlie�lich aller zugeh�rigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und Installation verwendeten
Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was �blicherweise
(entweder als Quelltext oder in bin�rer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
geliefert wird, unter dem das Programm l�uft � es sei denn, diese Komponente selbst geh�rt zum ausf�hrbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausf�hrbaren Programms oder von Objectcode dadurch erfolgt, da� der Kopierzugriff auf eine daf�r
vorgesehene Stelle gew�hrt wird, so gilt die Gew�hrung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des
Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
�4. Sie d�rfen das Programm nicht vervielf�ltigen, ver�ndern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese
Lizenz ausdr�cklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielf�ltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von
Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und
befolgen.
�5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts
anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu ver�ndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind
gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Werk)
ver�ndern oder verbreiten, erkl�ren Sie Ihr Einverst�ndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bez�glich der
Vervielf�ltigung, Verbreitung und Ver�nderung des Programms oder eines darauf basierenden Werks.
�6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erh�lt der Empf�nger automatisch
vom urspr�nglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielf�ltigen, zu
verbreiten und zu ver�ndern. Sie d�rfen keine weiteren Einschr�nkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des
Empf�ngers vornehmen. Sie sind nicht daf�r verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
�7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu�, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umst�nde nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht
m�glich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen zu verbreiten, dann d�rfen Sie als Folge das Programm �berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent
nicht die geb�hrenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von
Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf
die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ung�ltig oder unter bestimmten Umst�nden nicht durchsetzbar erweisen, so soll
dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im �brigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsanspr�che zu verletzen oder
die G�ltigkeit solcher Anspr�che zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrit�t des Verbreitungssystems
der freien Software zu sch�tzen, das durch die Praxis �ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben gro�z�gige
Beitr�ge zu dem gro�en Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses
Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten
will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einflu�.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
�8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich gesch�tzte Schnittstellen eingeschr�nkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese
Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen
werden, so da� die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem
solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschr�nkung, als w�re sie in diesem Text niedergeschrieben.
�9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit �berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
ver�ffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenw�rtigen entsprechen, k�nnen aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, da� es dieser Lizenz
in einer bestimmten Versionsnummer oder �jeder sp�teren Version� (�any later version�) unterliegt, so haben Sie die Wahl,
entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen sp�teren Version, die von der Free
Software Foundation ver�ffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, k�nnen Sie eine beliebige Version
w�hlen, die je von der Free Software Foundation ver�ffentlicht wurde.
�10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen f�r die
Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. F�r Software, die unter dem Copyright
der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich
Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien
Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im
allgemeinen zu f�rdern.
Keine Gew�hrleistung
�11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei Gew�hrleistung f�r das Programm, soweit dies
gesetzlich zul�ssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich best�tigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das
Programm so zur Verf�gung, �wie es ist�, ohne irgendeine Gew�hrleistung, weder ausdr�cklich noch implizit, einschlie�lich �
aber nicht begrenzt auf � Marktreife oder Verwendbarkeit f�r einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bez�glich Qualit�t und
Leistungsf�higkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten f�r
notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
�12. In keinem Fall, au�er wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber
oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegen�ber f�r irgendwelche
Sch�den haftbar, einschlie�lich jeglicher allgemeiner oder spezieller Sch�den, Sch�den durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen)
oder Folgesch�den, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlie�lich � aber
nicht beschr�nkt auf � Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden
m�ssen, oder dem Unverm�gen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber
oder Dritter �ber die M�glichkeit solcher Sch�den unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
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Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden k�nnen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da� es vom gr��tm�glichen Nutzen f�r die Allgemeinheit ist, dann erreichen
Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und ver�ndern
kann.
Um dies zu erreichen, f�gen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer
jeden Quelldatei zu stellen, um den Gew�hrleistungsausschlu� m�glichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei
eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollst�ndigen Vermerke zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as
published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie k�nnen es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
Software Foundation ver�ffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gem�� Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer
Option) jeder sp�teren Version.
Die Ver�ffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da� es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE,
sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT F�R EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der
GNU General Public License.
Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
an die Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA.
F�gen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie daf�r, da� es nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type �show w�. This is free software, and you are welcome to
redistribute it under certain conditions; type �show c� for details.
Auf Deutsch:
Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] F�r Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie "show w" f�r Details
ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben d�rfen; geben Sie "show c" f�r Details ein.
Die hypothetischen Kommandos �show w� und �show c� sollten die entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Nat�rlich k�nnen die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders hei�en als �show w� und �show c�; es k�nnten auch Mausklicks oder Men�punkte sein � was immer am
besten in Ihr Programm pa�t.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht
f�r das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen m�ssen Sie nat�rlich �ndern.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program �Gnomovision� (which makes passes at compilers) written by
James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das von James Hacker geschriebene Programm "Gnomovision" (einem
Schrittmacher f�r Compiler).
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepr�sident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in propriet�re Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden propriet�rer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie dies
tun wollen, sollten Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz verwenden.